Inspektion Trinkwasseranlagen

Inspektion TrinkwasseranlageEin Test auf Legionellen ist bei gewerblichen und öffentlichen Trinkwasseranlagen vom Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben. Wird der Grenzwert für Legionellen bei der Inspektion überschritten, muss eine umfangreiche Inspektion (Gefährdungsanalyse) der Trinkwassererwärmer erfolgen.


Wer ist zur Durchführung einer Inspektion der Trinkwasseranlagen verpflichtet?

Es muss klar zwischen einer umfangreichen Inspektion der Trinkwasseranlagen (Gefährdungsanalyse) und einem Test auf Legionellen bzw. einer Legionellen-Inspektion unterschieden werden. Zu einem Test auf Legionellen sind Betreiber öffentlicher Warmwasserbereiter in zum Beispiel Schwimmbädern, Kindergärten oder Schulen verpflichtet. Bei gewerblich betriebenen Anlagen müssen Tests auf Legionellen erst durchgeführt werden, wenn es sich um eine sogenannte Großanlage handelt. Dies sind nach § 3 Nummer 12 TrinkwV 2001 Anlagen mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Litern und/oder einem Wasservolumen in einzelnen Rohrleitungen von mehr als 3 Litern (zwischen Erwärmer und Entnahmestelle).

Mehrfamilienhäuser und Mietshäuser brauchen Tests erst bei mehr als zwei Wohneinheiten durchführen. Ausgenommen von der Untersuchungspflicht auf Legionellen sind Anlagen bzw. Standorte, bei denen es zu keiner Vernebelung des Wassers durch zum Beispiel Duschen kommt. Das Untersuchungsintervall für eine Legionellen-Inspektion beträgt drei Jahre (gewerbliche Anlagen) bzw. ein Jahr (öffentlich genutzte Anlagen). Die Probenentnahme kann durch den Betreiber der Anlage erfolgen. Die Auswertung muss in einem zertifizierten Labor stattfinden.1


Die Inspektion hat einen Befall mit Legionellen ergeben? Was ist zu tun?

Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes von 100 Legionellen pro 100 ml Wasser ist der Betreiber der Anlage verpflichtet, eine umfangreiche Gefährdungsanalyse durchführen zu lassen (§ 16 Absatz 7 Nummer 2 TrinkwV 2001). Außerdem müssen Verbraucher, Mieter und das Gesundheitsamt unter anderem über die Überschreitung des Maßnahmenwertes informiert werden. Eine Gefährdungsanalyse darf nur von speziell zertifizierten bzw. akkreditierten (z.B. nach DIN EN ISO 17020 oder § 15 Absatz 4 TrinkwV 2001) Betrieben oder Personen durchgeführt werden.


Inspektion der Trinkwasserwärmer – wie läuft eine Gefährdungsanalyse ab?

Hier einige wichtige Punkte, die bei einer Inspektion der Trinkwasseranlagen im Rahmen einer Gefährdungsanalyse abgearbeitet werden:

  • Dokumentprüfung (Installationspläne der Anlage, Dokumentation von früheren mikrobiologischen Befunden etc.)
  • Prüfung der Temperatur am Speicheraustritt (min. 60 °C) und an den Entnahmestellen (min 55 °C). Kontrolle, ob Kaltwasserleitungen ausreichend gegen Wärmeübertragung aus Warmwasserleitungen isoliert sind. Überprüfung der thermischen Desinfektion (meist 70 °C).
  • Prüfung, ob Anlage am Abgang und am Ende des Zirkulationswassers mit Thermometern versehen ist. Inspektion der Probeentnahmestellen der Trinkwassererwärmer (müssen desinfizierbar sein).
  • Lokalisierung des Befalls mit Legionellen durch gezielte Inspektion von einzelnen Anlagenteilen (z. B. Stagnationsleitungen, Armaturen) und weiteren Laboruntersuchungen.
  • Prüfung, ob Anlage bestimmungsgemäß betrieben wurde und wie oft diese genutzt wird. Befragungen von Betriebspersonal.
  • Genaue Dokumentation der durchgeführten Gefährdungsanalyse. Empfehlung von Instandsetzungsmaßnahmen oder Hinweise zum verbesserten Betrieb der Anlage. Eventuelle Anordnung von weiteren Legionellen-Inspektionen.2

 

Referenzen:

[1] Landesamt für Gesundheit und Soziales Stadt Berlin, „Legionellen...“
[2] Umweltbundesamt, „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse...“