Was tun bei Legionellenbefund?

Was tun bei Legionellen?Was ist zu tun, wenn Legionellen in der orientierenden Untersuchung festgestellt worden sind? Bei einem Legionellenbefund, der unter dem technischen Maßnahmenwert liegt, sind keine weiteren Maßnahmen zu treffen. Wenn Legionellen festgestellt worden sind, die über dem technischen Maßnahmenwert von 100 Koloniebildenden Einheiten pro 100 ml liegen, sind gemäß der dt. Trinkwasserverordnung (§ 16 Abs. 7) drei Punkte unverzüglich in die Wege zu leiten:

  1. Ursachenuntersuchung starten einschließlich einer Ortsbesichtigung und der Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.)
  2. Gefährdungsanalyse durchführen bzw. durchführen lassen
  3. Maßnahmen durchführen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher

Weitere Punkte nach einem Legionellenbefund, die umgesetzt werden müssen:

  1. Prüfergebnis dem Amt mitteilen
  2. Verbraucher informieren
  3. Maßnahmenplan bzw. Sanierungsmaßnahmen ans Amt übermitteln

Wenn Legionellen festgestellt worden sind, müssen zusätzlich neben den anstehenden Maßnahmen (Punkte 1. - 3.), auch die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes dem Gesundheitsamt angezeigt werden, die Verbraucher informiert werden (nach TrinkwV §21 Abs 1), z.B. mittels eines Anschreibens oder Aushanges und es sollten die ergriffenen Maßnahmen/Maßnahmenplan dem zuständigen Amt mitgeteilt werden.

In den meisten Punkten trägt der Betreiber/Unternehmer oder sonstige Inhaber (kurz auch „UsI“) die Verantwortung, dass die Punkte und Maßnahmen umgesetzt werden.

Was tun wenn Legionellen festgestellt worden? Wer kann die Ortsbesichtigung und Gefährdungsanalyse durchführen?

Häufig werden Hausverwalter und Hausbesitzer mit der Frage „Was tun bei Legionellenbefund“ alleine gelassen. Die weiteren Maßnahmen können sehr kostenintensiv sein. Hier sind schnell Unsummen erreicht – ohne dass diese Punkte wirklich sinnvoll gewesen wären. Unsere Experten klären mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen ab, sodass wir hier auch nur die Punkte mit Ihnen gemeinsam umsetzen, die erfolgen sollten.

Nach einem Legionellenbefund über dem Maßnahmenwert ist die Ortsbesichtigung durchzuführen. Hier gibt die UmweltBundesAmt Empfehlung vom 14.12.2014 den Hinweis, dass die Ortsbesichtigung als Inspektion durch hygienisch-technische Sachverständige durchgeführt werden sollte. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation sollte unbedingt an der Ortsbesichtigung teilnehmen.

 

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