UBA Empfehlung Gefährdungsanalyse & Dokumente
Als Unternehmer oder sonstiger Inhaber („UsI“) einer Trinkwasser-Installation trägt man die Verantwortung für eine intakte Trinkwasseranlage. Der Bau und das Betreiben der Anlage sowie die Kontrolle sind spezialisierte Bereiche, die schwer zu überblicken sind. Die Verlässlichkeit der Partner ist hier von enormer Bedeutung. Die Auswahl sollte mit Bedacht erfolgen. Hinweise und Informationen zur Gefährdungsanalyse sind u.a. im Dokument vom Umweltbundesamt einzusehen: UBA Empfehlung Gefährdungsanalyse vom 14.12.2012.
Umso schwerer ist es für den UsI die Gefährdungsanalyse zu kontrollieren. Die Legionellen Gefährdungsanalyse stellt das gesamte System auf den Prüfstand. Hier sind unterschiedliche Regelwerke zu beachten und es sind spezielle Qualifikationen notwendig. Die Betreiberpflicht bleibt hier aber bestehen. Insbesondere muss der UsI die Gefährdungsanalyse in einigen Punkten beurteilen. Hier sind zu überprüfen, ob der Sachverständige/Partner folgende Punkte berücksichtigt hat (nach UBA Empfehlung Gefährdungsanalyse, 14.12.2012):
- sind Analyseergebnisse aus akkreditiertem Labor vorhanden?
- Hat der Sachverständige die Gültigkeit der Analyseergebnisse überprüft (Probenahme, Untersuchung)
- liegt die Dokumentation der Anlagentechnik im Rahmen der a.a.R.d.T. Vor?
- Liegt eine Beurteilung der Anlagentechnik, der Mängel vor?
- Wurde die Ortsbesichtigung in einer Dokumentation festgehalten?
- Wurden Anmerkungen zum Schutz der Betroffenen gemacht?
Nach der durchgeführten Ortsbesichtigung und Gefährdungsbeurteilung sollten diese genannten Punkte berücksichtigt werden. Zur Hilfe finden Sie hier:
- ein Beispieldokument, wie die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen beim Gesundheitsamt angezeigt werden kann (Bundesländer regeln dies unterschiedlich) (Quelle: Landratsamt München)
- ein Formblatt für eine hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation im Sinne einer Gefährdungsanalyse (Quelle: Siegen-Wittgenstein)
- Download: Gefährdungsanalyse Formblatt
Eine Gefährdungsanalyse kann mit einer Checkliste nicht ersetzt werden, sie bietet aber dem UsI eine gute Möglichkeit zur Kontrolle und Überprüfung. Im Rahmen der gesamten Legionellenproblematik (von der Probenahme bis hin zum Befall und der Sanierung) sind verschiedene Regelwerke die Grundlage zur richtigen Durchführung. Der Bezug auf diese große Anzahl an unterschiedlichen Regelungen macht das Themenfeld kompliziert und schwer zu durchschauen. Unter anderem fließen folgende Dokumente mit ein: Trinkwasserverordnung, UBA Empfehlung Gefährdungsanalyse, DVGW Arbeitsblatt W551, a. a. R. d. T.
Was tun bei Legionellenbefall? Duschverbot?
Wichtig zu wissen …
- Es muss immer dann eine Gefährdungsanalyse beauftragt werden, wenn der technische Maßnahmenwert von 100 KBE Lefgionellen / 100 ml im Rahmen einer orientierenden Legionellenuntersuchung überschritten ist, d.h. ab 101 KBE Legionellen.
- Bei einem Befall ab 101 KBE / 100 ml muss im Folgejahr erneut eine Untersuchung stattfinden
- Die Gefährdungsanalyse, Ortsbesichtigung & der Schutz durch Sofortmaßnahmen muss unverzüglich erfolgen
- eine weitergehende Untersuchung auf Legionellen sollte je nach Höhe des Befalls, aber spätestens innerhalb von 4 Wochen stattfinden
- die Sanierung erfolgt je nach Höhe des Befalls unverzüglich, kurzfristig oder mittelfristig
- weitergehende sowie Nachuntersuchungen finden dann in der Regel nach der Sanierung nochmals statt
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