Legionellenuntersuchung nach Befall

Legionellenuntersuchung nach BefallLegionellen können eine lebensbedrohliche Legionellose verursachen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber für öffentliche und gewerblich genutzte Wasserinstallationen regelmäßige Legionellenuntersuchungen vor. Werden dabei Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes festgestellt, müssen unter anderem Nachuntersuchungen auf Legionellen durchgeführt werden und auch die Gefährdungsanalyse Legionellen.


Legionellenuntersuchung nach Befall – welche Fristen gelten?

Werden bei einer Routinekontrolle („orientierende Untersuchung“) Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes von 100 Legionellen pro 100 ml Wasser (100 KBE/100 ml) festgestellt, sind bestimmte Nachuntersuchungen auf Legionellen nötig. Die Fristen für Legionellenuntersuchungen nach einem Befall richten sich dabei nach der Höhe der Kontamination und dem Zeitpunkt der eingeleiteten Maßnahmen zur Legionellenbekämpfung. Bei den Untersuchungen wird zwischen weitergehenden Untersuchungen (hohe Anzahl von Proben, großer Aufwand) und einfachen Nachuntersuchungen unterschieden. Die nachfolgenden Fristen für Legionellenuntersuchungen ergeben sich nur nach einem Befall. Bleibt die letzte Nachuntersuchung bzw. weitergehende Untersuchung ohne Befund, wird zunächst wieder zu einem jährlichen Untersuchungsintervall zurückgekehrt. Bleiben die Untersuchungen weiterhin ohne Befund, kann das Untersuchungsintervall auf drei Jahre ausgedehnt werden.

Vorgeschriebene Legionellenuntersuchungen nach Befall:

Extrem hohe Kontamination (>10.000 KBE/100 ml) nach orientierender oder weitergehender Untersuchung: Hier muss unverzüglich eine weitergehende Untersuchung vorgenommen werden. Die erste Nachuntersuchung hat dann bereits 1 Woche nach den unverzüglich durchzuführenden Desinfektionsarbeiten zu erfolgen.

Hohe Kontaminationen (> 1.000 KBE/100 ml) nach

  • orientierender Untersuchung: Für eine weitergehende Untersuchung bleiben einige Tage Zeit (umgehend).
  • weitergehender Untersuchung: Eine weitergehende Untersuchung hat nach 3 Monaten zu erfolgen. Eine Nachuntersuchung auf Legionellen ist eine Woche nach Abschluss der Desinfektionsarbeiten nötig.

Mittlere Kontaminationen (> 100 KBE/100 ml) nach

  • orientierender Untersuchung: Es ist eine weitergehende Untersuchung innerhalb von 4 Wochen erforderlich.
  • weitergehender Untersuchung: Eine einfache Nachuntersuchung auf Legionellen ist innerhalb einer Woche nach Desinfektions- bzw. Sanierungsmaßnahmen nötig. Innerhalb von einem Jahr nach einem Befall hat eine weitergehende Legionellenuntersuchung zu erfolgen.[1]


Nachuntersuchungen für Legionellen nötig – welche Pflichten gelten vor und nach den Untersuchungen?

Mit der ordnungsgemäßen Durchführung von Legionellenuntersuchungen nach einem Befall ist es meist nicht getan. So müssen bei extrem hohen Kontaminationen unverzüglich direkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden. Dazu gehören zum Beispiel Duschverbote, Nutzungsbeschränkungen und eine Desinfektion der Anlage. Vielfach ist bei extrem hohen und hohen Kontaminationen eine komplette Sanierung der betroffenen Anlagenteile erforderlich. Bei gewerblichen oder öffentlichen Großanlagen ist nach einem Befall mit Legionellen auch eine sehr umfangreiche Gefährdungsanalyse nach den Empfehlungen des Bundesumweltamtes[2] nötig. Diese beinhaltet nicht nur Probeentnahmen. Es wird vielmehr die komplette Anlage inspiziert und auf mögliche Kontaminationsquellen hin untersucht. Mieter, andere Konsumenten und das Gesundheitsamt müssen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes über den Legionellenbefall informiert werden. Versäumte Legionellenuntersuchungen oder missachtete Informationspflichten nach einem Befall können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro bestraft werden.

 


Referenzen:
[1] Erzb. Ordinariat München, Ressort Bauwesen und Kunst, „Informationen zu Legionellen...“
[2] Umweltbundesamt, „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse...“