Gefährdungsanalyse Trinkwasser Legionellen
Gefährdungsanalyse Trinkwasser & Legionellen
Gefährdungsanalyse Legionellen beauftragen
Gefährdungsanalyse Trinkwasser
Wir sind ein bundesweites Netzwerk für öffentlich und gewerblich genutzte Objekte und stehen der Wohnungswirtschaft seit Jahren mit unserer Erfahrung zur Seite. Unsere Partner stammen aus verschiedenen Spezialbereichen und Branchen und bringen ihr Know How zusammen. Experten in der Trinkwasserhygiene, im Anlagenbau und in der Laboranalytik bringen Ihr Wissen und Kompetenz ein, wenn es um die Gefährdungsbeurteilung von Legionellen geht. U.a. arbeiten wir mit Ingenieur-Büros, Sachverständige Legionellen und Meister im Installationshandwerk zusammen und bieten für das Einfamilienhaus bis hin zum Gewerbepark die passenden Lösungen.
Kontaktieren Sie uns einfach und bequem über unser Kontaktformular und Sie erhalten Ihren persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen bei der Umsetzung der Pflichten, die aus der Trinkwasserverordnung resultieren, weiterhilft.
Gefährdungsanalyse Legionellen
Qualifikationsnachweise und Schulungen sind Grundbedingungen für unsere Experten, die Ihnen mit fachgerechten und individuellen Rat bei der Gefährdungsbeurteilung zur Seite stehen. Die Gefährdungsanalyse Legionellen soll Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, welche Maßnahmen bei einer ermittelten Legionellenbelastung zu treffen sind. Diese Maßnahmen werden dann auf die Bedürfnisse, Notwendigkeiten und einem effektiven Kosten-Nutzen-Faktor hin aufgestellt.
Wir wissen aus unserer Erfahrung, dass Sie
- schnelle Hilfe und Lösungen brauchen,
- einen ökonomischen Maßnahmenplan benötigen,
- sowie auf fachgerechte Expertenhilfe angewiesen sind.
Daher bieten wir auf Ihre Anfrage hin eine zügige Kontaktaufnahme und schnelle Ermittlung der erforderlichen Informationen bezüglich der Trinkwasseranlage und der Qualität des Trinkwassers. Die Gefährdungsanalyse Legionellen überprüft das betroffene System dort, wo es erforderlich ist.
Gefährdungsbeurteilung Legionellen
Bei einem Legionellenbefall resultieren für den Betreiber der betroffenen Trinkwasseranlage Pflichten und gesetzliche Vorgaben gemäß § 16 (7) TrinkwV: Es muss eine Untersuchung zur Aufklärung der Ursache durchgeführt werden, einschließlich einer Ortsbesichtigung und Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (kurz: a. a. R. d. T.). Weiterhin schreibt die deutsche Trinkwasserverordnung vor, dass eine Gefährdungsanalyse (Gefährdungsbeurteilung) zu erstellen ist. Zudem sind Maßnahmen durchzuführen, welche nach den a. a. R. d. T. zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind. Diese Maßnahmen müssen dokumentiert und archiviert werden und dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt werden.
Wir begleiten Sie durch die einzelnen Punkte und helfen Ihnen Ihre Verpflichtungen regelkonform umzusetzen.
Jetzt hier über das Anfrageformular Ihre Lösung zur Gefährdungsanalyse Legionellen erhalten!
UBA Empfehlung Gefährdungsanalyse & Dokumente
Als Unternehmer oder sonstiger Inhaber („UsI“) einer Trinkwasser-Installation trägt man die Verantwortung für eine intakte Trinkwasseranlage. Der Bau und das Betreiben der Anlage sowie die Kontrolle sind spezialisierte Bereiche, die schwer zu überblicken sind. Die Verlässlichkeit der Partner ist hier von enormer Bedeutung. Die Auswahl sollte mit Bedacht erfolgen. Hinweise und Informationen zur Gefährdungsanalyse sind u.a. im Dokument vom Umweltbundesamt einzusehen: UBA Empfehlung Gefährdungsanalyse vom 14.12.2012.
Umso schwerer ist es für den UsI die Gefährdungsanalyse zu kontrollieren. Die Legionellen Gefährdungsanalyse stellt das gesamte System auf den Prüfstand. Hier sind unterschiedliche Regelwerke zu beachten und es sind spezielle Qualifikationen notwendig. Die Betreiberpflicht bleibt hier aber bestehen. Insbesondere muss der UsI die Gefährdungsanalyse in einigen Punkten beurteilen. Hier sind zu überprüfen, ob der Sachverständige/Partner folgende Punkte berücksichtigt hat (nach UBA Empfehlung Gefährdungsanalyse, 14.12.2012):
- sind Analyseergebnisse aus akkreditiertem Labor vorhanden?
- Hat der Sachverständige die Gültigkeit der Analyseergebnisse überprüft (Probenahme, Untersuchung)
- liegt die Dokumentation der Anlagentechnik im Rahmen der a.a.R.d.T. Vor?
- Liegt eine Beurteilung der Anlagentechnik, der Mängel vor?
- Wurde die Ortsbesichtigung in einer Dokumentation festgehalten?
- Wurden Anmerkungen zum Schutz der Betroffenen gemacht?
Nach der durchgeführten Ortsbesichtigung und Gefährdungsbeurteilung sollten diese genannten Punkte berücksichtigt werden. Zur Hilfe finden Sie hier:
- ein Beispieldokument, wie die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen beim Gesundheitsamt angezeigt werden kann (Bundesländer regeln dies unterschiedlich) (Quelle: Landratsamt München)
- ein Formblatt für eine hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation im Sinne einer Gefährdungsanalyse (Quelle: Siegen-Wittgenstein)
- Download: Gefährdungsanalyse Formblatt
Eine Gefährdungsanalyse kann mit einer Checkliste nicht ersetzt werden, sie bietet aber dem UsI eine gute Möglichkeit zur Kontrolle und Überprüfung. Im Rahmen der gesamten Legionellenproblematik (von der Probenahme bis hin zum Befall und der Sanierung) sind verschiedene Regelwerke die Grundlage zur richtigen Durchführung. Der Bezug auf diese große Anzahl an unterschiedlichen Regelungen macht das Themenfeld kompliziert und schwer zu durchschauen. Unter anderem fließen folgende Dokumente mit ein: Trinkwasserverordnung, UBA Empfehlung Gefährdungsanalyse, DVGW Arbeitsblatt W551, a. a. R. d. T.
Was tun bei Legionellenbefall? Duschverbot?
Wichtig zu wissen …
- Es muss immer dann eine Gefährdungsanalyse beauftragt werden, wenn der technische Maßnahmenwert von 100 KBE Lefgionellen / 100 ml im Rahmen einer orientierenden Legionellenuntersuchung überschritten ist, d.h. ab 101 KBE Legionellen.
- Bei einem Befall ab 101 KBE / 100 ml muss im Folgejahr erneut eine Untersuchung stattfinden
- Die Gefährdungsanalyse, Ortsbesichtigung & der Schutz durch Sofortmaßnahmen muss unverzüglich erfolgen
- eine weitergehende Untersuchung auf Legionellen sollte je nach Höhe des Befalls, aber spätestens innerhalb von 4 Wochen stattfinden
- die Sanierung erfolgt je nach Höhe des Befalls unverzüglich, kurzfristig oder mittelfristig
- weitergehende sowie Nachuntersuchungen finden dann in der Regel nach der Sanierung nochmals statt
- Offene Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Hier geht’s zum Kontaktformular!
Gefährdungsanalyse Trinkwasser & Legionellen
Vielen Dank für Ihre Anfrage und Interesse. Wir leiten Ihre Anfrage direkt an unseren Partner, der für Ihren Bereich zuständig ist, weiter.
Wir stehen Ihnen gerne bei offenen Fragen zur Verfügung.